In diesem Abschnitt finden Sie den vollständigen Überblick über die offiziellen und verbindlichen ContiScoot Zufriedenheitsgarantie-Regeln und Rahmenbedingungen zur Nutzung des Programms (im weiteren Verlauf "ContiScoot Zufriedenheitsgarantie" genannt). Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Wir unterscheiden generell zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie für Produkte des Unternehmens Continental. Die gesetzliche Gewährleistung ist Bestandteil eines jeden Kaufprozesses und gilt für danach auftretende Schäden durch Produktionsfehler. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.
ContiScoot Zufriedenheitsgarantie ist dagegen eine freiwillige Garantie gegen Unzufriedenheit mit dem Produkt ContiScoot der Marke Continental, die nach dem Kauf durch den Teilnehmer registriert werden muss.
Der Verwalter & Anbieter der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie
Verwalter und Anbieter der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie ist die Continental Reifen Deutschland GmbH, eine nach den deutschen Rechtsvorschriften ordnungsgemäss organisierte juristische Person mit Sitz in der Continental-Plaza 1, 30175 Hannover und eingetragen im Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB20423.
1. Dauer von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie
Der Zeitraum für die Registrierung, in dem die Teilnahme an der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie möglich ist, beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2025. Das Programm ContiScoot Zufriedenheitsgarantie beginnt ab dem Kauf eines Sets ContiScoot Reifen (2 Reifen) und anschliessender Registrierung innerhalb von 14 Tagen für2 Monate. Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 2 Monate nach der letzten Benutzerregistrierung. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie auf der Website www.contiscoot.de informiert.
2. Gültigkeit von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie
Die ContiScoot Zufriedenheitsgarantie im Ersatzgeschäft wird unter anderem in der Schweiz angeboten. Weitere teilnehmende Länder sind auf der Website www.contiscoot.com zu finden. Diese freiwillige Zufriedenheitsgarantie umfasst ContiScoot Reifen, die von Teilnehmern im Handel mit Sitz in der Schweiz oder über eine Schweizer Website ordnungsgemäß in dem unter Punkt 1 genannten Zeitraum gekauft werden. Die Garantie wird ausschließlich über die Website www.contiscoot.com (im weiteren Verlauf "RE Website") angeboten. Die im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen beziehen sich auf diese Reifen, also Reifen, die in der Schweiz gekauft wurden – einschließlich angeschlossene und verbundene Handelsorganisationen.
3. Rahmenbedingungen der freiwilligen Garantie für Continental ContiScoot Reifen:
Um an der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie teilnehmen zu können, muss sich der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen auf der Website registrieren. Um die, für den Teilnehmer, freiwillige Zufriedenheitsgarantie in Anspruch zu nehmen, ist dieser aufgefordert eine Kopie des Kaufbeleges auf der RE Website inklusive Teilnehmerdaten für die Zuordnung hochzuladen
Gültig für alle ContiScoot Rollerreifen. Umfang ContiScoot Rollerreifen: mindestens 2 Reifen pro Rechnung.
Erstattungshöhe:
100% des Kaufpreises (exklusive der Reifenmontage, Ein- und Ausbau, Wuchten, Klein- und Verbrauchsmaterialien und Altreifenentsorgungskosten) anhand der Rechnungsdaten.
4. Freiwillige Garantie
Wenn der Teilnehmer mit den ContiScoot Reifen nicht zufrieden ist, kann er die freiwillige Zufriedenheitsgarantie für seine registrierten Continental-Reifen in Anspruch nehmen. Im Falle der Anerkennung der Garantie erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer, dem externen DIENSTLEISTER seine private Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand des Kaufbeleges ermittelt.
6. Bedingungen für die Teilnahme an ContiScoot Zufriedenheitsgarantie
Teilnehmer dieses Programms kann jeder Endverbraucher sein, der beim partizipierenden Handel zwei neue ContiScoot Reifen gekauft hat. Pro Teilnehmer kann nur einmal an der Aktion teilgenommen werden.
An dem Programm können Personen nicht teilnehmen, die an der organisatorischen Beziehung beteiligt sind, d. h. Personen, die den Kurs von ContiGarant beeinflussen, die Organisatoren von ContiGarant sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Garantie/Erstattung verweigert werden.
7. Teilnahme an der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie
Der Teilnehmer wird zum Nutzer der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie:
in dem Moment, wenn er sich auf der RE Website registriert. Der Teilnehmer wird über die erfolgreiche Registrierung sowie die Registrierung der Reifen per E-Mail informiert.
Für die Anmeldung bei ContiScoot Zufriedenheitsgarantie muss der Teilnehmer verschiedene Pflichtfelder ausfüllen:
Endverbraucher
- Vor- und Nachname
- Adresse: Strasse, PLZ, Stadt
- E-Mail des Reifen-Eigentümers
- Upload: Reifenrechnung
- Die Rückerstattung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises erhält der Teilnehmer per Überweisung. Hierfür muss der Teilnehmer, dem DIENSTLEISTER seine private Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen
Wenn der Teilnehmer zugestimmt hat, indem er die Bedingungen von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie akzeptiert, wird das Benutzerkonto auf der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie RE Website erstellt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.
Die Registrierungsdaten dienen zur eindeutigen Identifizierung des Käufers der Reifen und können gleichzeitig vom Teilnehmer auf dieser RE Website überprüft und verwaltet werden.
- Nach der Registrierung ist der Teilnehmer berechtigt, seine Zufriedenheitsgarantie innerhalb von 2 Monaten ab dem Kaufdatum des Reifen in Anspruch zu nehmen.
Der Teilnehmer kann über die RE Website Kontakt, zu dem von Continental mit der Abwicklung beauftragten Dienstleister aufnehmen. Damit der Kaufpreis erstattet wird, muss der Teilnehmer Fotos von der entwerteten Seitenwand beider Reifen (Loch in der Seitenwand) machen und auf der RE Website hochladen. Zur Entwertung der beiden Reifen kann ein Händler zur Hilfe herangezogen werden.
Im Rahmen der Garantieregeln muss der Teilnehmer für jeden Garantieanspruch eine hochgeladene Rechnung vorlegen. Diese Daten wurden bereits bei der Registrierung abgefragt.
Die Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Forderung bearbeitet.
Der Teilnehmer wird informiert, wenn der Garantieanspruch bearbeitet wird. Im Falle der Inanspruchnahme erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Der Teilnehmer kann den Status des Garantieantrags in seinem Konto-Login auf der RE Website, einsehen.
Im Falle einer Verweigerung des Garantieanspruchs wird der Teilnehmer per E-Mail darüber informiert, einschliesslich des Verweigerungsgrundes. Gegen diese Entscheidung ist jede Art des Rechtsweges ausgeschlossen.
8. Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
Durch die Registrierung auf der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie-Website erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke einverstanden. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im zugehörigen Datenschutzhinweis.
9. Zusätzliche ContiScoot Zufriedenheitsgarantie-Bedingungen
Jeder Teilnehmer kann zwei ContiScoot Reifen pro Kaufbeleg registrieren, die den Bedingungen für ContiScoot Zufriedenheitsgarantie entsprechen und sofern nicht anders geregelt.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist den Teilnehmern von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.
Die Garantieansprüche und deren Rückerstattung sind rechtlich nicht einklagbar.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiScoot Zufriedenheitsgarantie oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiScoot Zufriedenheitsgarantie-Teilnahme sowie für sonstige technische oder Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiScoot Zufriedenheitsgarantie oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.
Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Zufriedenheitsgarantie verlangen. Die Garantie kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden. Die Teilnahme an ContiScoot Zufriedenheitsgarantie kann nicht vor Gericht eingeklagt werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiScoot Zufriedenheitsgarantie und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen relevante Dokumente einreicht, wenn er dies verlangt, um das Recht auf Teilnahme an der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie auszuschliessen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch über Dritte hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiScoot Zufriedenheitsgarantie - bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstossen oder wenn die Teilnehmer Massnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstossen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit zu ändern, das Programm zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der RE Website ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschliesslich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäss vorzugehen, z. B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für die Veranstaltung erforderlich sind, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemässen Betrieb des Programms beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemässe Funktionieren des Programms stören oder gefährden.
Der Anbieter von ContiScoot Zufriedenheitsgarantie ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiScoot Zufriedenheitsgarantie zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschliessen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstösst, ohne das Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.
Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der RE Website verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiScoot Zufriedenheitsgarantie mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms. Fragen zum Programm können an support@contiscoot.de gesendet werden, die sich auf Website befinden.
Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiScoot Zufriedenheitsgarantie nicht erfüllen oder gegen die ContiScoot Zufriedenheitsgarantie -Regeln verstossen, werden nicht in das Programm aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, hat sie keinen Anspruch auf die ContiScoot Zufriedenheitsgarantie -Dienstleistung. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für Fälle, wenn der Teilnehmer durch Dritte die ContiScoot Zufriedenheitsgarantie -Dienstleistung ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstösst.